Gute Nachricht für Envio-Geschädigte - PCB-Schädigungen als Berufskrankheit anerkannt

Innenstadt-Nord
20.04.2018 – Bericht

Auch wenn es nur ein geringer Trost ist: gesundheitliche Schädigungen aufgrund von PCB gelten jetzt als Berufskrankheit.
In einer Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums wurden nun "drei wissenschaftliche Stellungnahmen zur Berufskrankheit Nummer 1302 - Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe beschlossen." (http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2018/drei-s...).
Dazu zählen u.a. die Aufnahme von PCB in den Körper, Auswirkungen auf den Stoffwechsel sowie Hauterkrankungen mit Ausnahme von Hautkrebs.

Laut der Wirtschaftsförderung trugen auch die Erkenntnisse aus dem HelPCB-Programm zu den Erkenntnissen der Mediziner im Ministerium bei.
In diesem Nachsorge-Programm werden seit 2010 147 Menschen, größtenteils ehemalige Mitarbeiter der Firma envio, teil.
Sie waren mit der Entsorgung PCB-haltiger Transformatoren beschäftigt und durch durch das Management angewiesenen Umgang mit den Giftstoffen ohne Arbeitsschutzmaßnahmen
vergiftet worden.

Bei einer anerkannten Berufskrankheit hat der Geschädigte Anspruch auf Geld-, Behandlungs- und Rehabilitationsleistungen, die durch die Berufsgenossenschaften getragen werden müssen.