Fußverkehrsgutachten für die Nordstadt

Innenstadt-Nord
16.06.2025 – Bericht

Die Verwaltung wird beauftragt, das unter der Anlage Leistungsverzeichnis beschriebene Fußverkehrsgutachten mit einem Budget von 25.000 € in Auftrag zu geben.

Begründung: Die Nordstadt ist eigentlich ein Stadtteil der Fußgänger*innen. Etwa jeder vierte Weg wird zu Fuß zurückgelegt (Stand 2019) und in keinem anderen Stadtteil ist die PKW-Dichte pro Haushalt so gering (0.5 PKW/Haushalt). Hinzu kommt, dass gerade die hohe Anzahl an Kindern ausreichend sichere Fußwege erfordert.

Die Situation für Fußgänger*innen in der Nordstadt ist jedoch problematisch: Fußwege sind durch parkende Autos eingeengt, die verbleibenden “Restgassen” sind vielerorts nicht barrierefrei oder gestalterisch ansprechend. Familien mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer*innen sind häufig gezwungen, auf die Straße auszuweichen.

Seit 2022 existiert zwar eine “Fußverkehrsstrategie” der Stadt Dortmund, die aber hinsichtlich der Maßnahmen unkonkret bleibt. Mit dem zu beschließenden Fußverkehrsgutachten wollen wir einen Maßnahmenkatalog für die Nordstadt erarbeiten. Dazu wird die BV exemplarische Praxisfälle im Stadtbezirk auswählen, für die das beauftragte Büro in Planskizzen und Steckbriefen Lösungen erarbeitet. Der Schwerpunkt soll dabei auf Maßnahmen liegen, die die BV in eigener Zuständigkeit beschließen kann.

ANLAGE: Leistungsverzeichnis für ein Fußverkehrsgutachten

1. Ziel des Gutachtens Das Gutachten soll Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs in der Dortmunder Nordstadt benennen und definieren. Ziel ist es, den Straßenraum für alle Nutzer*innen fußgängerfreundlich zu gestalten, bestehende rechtliche Vorgaben durchzusetzen und die Sicherheit für Fußgänger*innen zu erhöhen.

2. Umfang der Untersuchung

- Identifikation von exemplarischen Problemfällen und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen.

- Keine neue Datenerhebung; stattdessen werden Praxisfälle/Beispielorte im Stadtbezirk definiert. Die Praxisfälle/Beispielorte werden durch die BV vorgeschlagen und mit dem Auftragnehmer abgestimmt.

- Typische Problemlagen

- Parken im Kreuzungsbereich

- Einmündungen/Kreuzungen sind durch parkende Fahrzeuge zugestellt, dadurch für Fußgänger*innen schlechte Sichtbeziehungen und keine Möglichkeit, abgesenkte Bordsteine zu nutzen

- Regelwidriges Parken; hierdurch verengte Gehwege, dabei folgende Konstellationen:

- Parken auf dem Gehweg verboten, dennoch erfolgt Gehwegparken

- Gehwegparken ist parallel zur Straße erlaubt, aber es wird schräg/quer geparkt.

- Konflikte zwischen Außengastronomie und regelwidrig parkenden Fahrzeugen.

- Einschränkungen auf kombinierten Geh- und Radwegen durch Außengastronomie und Stadtmobiliar (z. B. Schützenstraße); hierdurch Konflikte zw. Fuß- und Radverkehr und E-Roller-Fahrer*innen

- Kommunikationsprobleme bzgl. Parkregeln durch unklare Beschilderung oder fehlende Markierungen, die nur mit genauer Kenntnis der StVO interpretiert werden können

- Querung von Stadtbahnen und Hauptverkehrsstraßen

- Weitere Problemlagen können durch den Gutachter bei Bedarf ergänzt werden.

- Praxisfälle:

a. Münsterstraße/Mallinckrodtstraße

b. Heroldstraße/Nordstraße

c. Schützenstraße

3. Darstellung der Lösungsansätze

- Konzeptionelle Planskizzen zur Veranschaulichung von Problemfällen und Lösungen.

- Definition von Maßnahmenbausteinen, die im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung (BV) liegen oder ausreichend konkrete Handlungsanweisungen für die Stadtverwaltung beinhalten

4. Berücksichtigung der Zuständigkeiten

- Analyse der Zuständigkeiten der Bezirksvertretung basierend auf der Gemeindeordnung NRW sowie der Zuständigkeitsordnung/Hauptsatzung der Stadt Dortmund.

5. Best-Practice-Beispiele

- Identifikation von Best-Practice-Beispielen aus anderen deutschen Städten zur Lösung der genannten Problemfälle.

6. Ergebnis und Bericht

- Dokumentation der Problemfälle, Maßnahmenvorschläge und Planskizzen in einem schriftlichen Bericht.

- Zusammenstellung von praxisnahen Lösungsansätzen, die kurz-, mittel- und langfristig umsetzbar sind.

7. Zeitrahmen und Abgabe

- Vorgabe eines realistischen Zeitplans für die Erstellung des Gutachtens.

- Abgabe des fertigen Berichts an die zuständigen Stellen zur weiteren Diskussion und Umsetzung.

(Bildnachweise: J.T.Habermann mit googleMaps)